Die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler - Fluch oder Segen

Wenn man sich mit dem Einstieg in die Immobilienbranche als Immobilienmakler beschäftigt, stellt sich zwangsweise die Frage nach den allgemeinen Voraussetzungen. Die am häufigsten gestellte Frage von Quereinsteigern, die wir immer wieder erhalten, betrifft die Ausbildung.

Hierzu eine kurzer Abriss der Historie

  • Jahrzehntelang konnte man als Immobilienmakler frei entscheiden ob und wann man eine fachliche immobilienspezifische Ausbildung absolviert.
  • Seit dem Amtsantritt von Heiko Maas als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz am 17. Dezember 2013 im Kabinett Merkel III hat sich für den Berufsstand der Immobilienmakler einiges verändert.

    • 13.06.2014 - Einführung der Widerrufsbelehrung - Damit ein wirksamer Maklervertrag zustande kommen kann muss der Immobilienmakler bei Verbrauchern immer eine Widerrufsbelehrung durchführen
    • 12.08.2014 - Mit unserem Kooperationspartner BVFI war ich (Markus Langenbach) als fachliche Vertreter der Branche für eine Stellungnahme zum Sachkundenachweis im Bundesministerium in Berlin eingeladen
    • 01.07.2015 - Einführung des Bestellerprinzips - der Vermieter (der Besteller des Maklers) muss 2 Netto-Kaltmieten zzgl. MwSt. Maklercourtage an den Immobilienmakler bezahlen – nicht mehr der Mieter, wie es jahrzehntelang üblich war. Damit ist das vermeintlich „Einfache-Geld-Verdienen“ mit der Vermittlung von Mietobjekten nicht mehr möglich.
    • 31.08.2016 - Geplant war die Einführung einer Berufszulassungsregelung zum 01.10.2017 für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum - der Sachkundenachweis sollte damit eine gesetzliche Vorgabe für den Erhalt der Gewerbeerlaubnis nach §34C der Gewerbeordnung sein.
    • 06.06.2017 - Nach dem Bundestagsbeschluss von Juni 2017 wird das neue Gesetzt Mitte 2018 in Kraft treten. Anstelle des Sachkundenachweises wird nun eine Weiterbildungspflicht eingeführt. Das bedeutet dass man als Immobilienmakler verpflichtet wird sich im Turnus von 3 Jahren mindestens 20 Stunden weiterzubilden.
    • 22.09.2017 - Der Bundesrat hat in der 960. Sitzung den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 22.07.2017 beschlossen.Das Gesetz tritt ab dem 01. August 2018 in Kraft.

Unabhängig davon welche gesetzlichen Regelungen gerade aktuell sind, sollte man sich immer dafür entscheiden ein fachliches Basiswissen aufzubauen. Die Erfahrungen, die ich in meinen eigenen Maklerbüros in Aschaffenburg und München bei hunderten von Bewerbergesprächen gesammelt habe, bestätigen genau das. Neueinsteiger waren in der Regel immer daran interessiert eine Ausbildung zu durchlaufen, bevor Sie als Immobilienmakler tätig werden. Die Frage, die sich ein Quereinsteiger zu Beginn stellt, ist also gar nicht, ob eine Ausbildung notwendig ist, sondern vielmehr:

  • WELCHE Ausbildung am sinnvollsten ist und wie schnell man mit dem Wissen der Ausbildung die ersten Umsätze erzielen kann,
  • wie hoch die Kosten einer Ausbildung sind,
  • wie lange die Ausbildung für Immobilienmakler dauert,
  • und wo die Ausbildung stattfindet. (Fallen Fahrtkosten an, muss man Hotelkosten kalkulieren.)

Die Antworten zu diesen Fragen können Sie in der Schritt für Schritt Anleitung erfahren, wenn Sie aktuell noch vor der Entscheidung stehen, ob Sie eine Karriere als Immobilienmakler beginnen möchten. Weitere Themen, zu denen Sie umfassende Informationen aus der Praxis erhalten, sind u.a. die allgemeinen Voraussetzungenwas man als Makler verdienen kannwelche Fallstricke es gibt, welche Kosten als Makler entstehen, welche Berufschancen bestehen und vieles mehr.