Grundbuch - 1. und 2. Abteilung

Eintragungen können zu großen Problemen führen

Aus den Informationen, die Sie aus dem Grundbuch erhalten, können Sie als Immobilienmakler bereits viele wichtige beeinflussende Verkaufsfaktoren ableiten. In den Abteilungen 1 und 2 des Grundbuchs können Sie u.a. die Eigentumsverhältnisse, ein eingetragenes Nießbrauchrecht, eine Auflassungsvormerkung, Vorkaufsrechte, Wohnrechte etc. erkennen. Wie Sie mit diesen Informationen im Einkaufsprozess umgehen sollten, erfahren Sie in dem Tagesseminar "Grundbuchrecht", in dem alle wichtigen Informationen, die Sie in der Praxis als Makler benötigen, vorgestellt werden.

Zum übergeordneten Themengebiet "Fachwissen"

Schlagworte:

Weitere Videos des gewählten Themengebiets