Die Grundlage dafür, dass Sie als Makler nach einer erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie eine Rechnung stellen können, ist der Abschluss eines Maklerauftrags (§ 652 BGB). Lernen Sie, was dabei unbedingt zu beachten ist, wenn ein Maklervertrag mit einem Verbraucher (Verkäufer) zustande kommt, damit Sie nicht trotz einer erfolgreichen Vermittlung Ihren Anspruch auf eine Provision verlieren.
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