Immobilienmakler werden - Allgemeine Voraussetzungen

Wenn Sie Immobilienmakler werden möchten, müssen Sie folgende Formalitäten erledigen:

  • Anmeldung eines Gewerbes (gebührenpflichtig)
  • Beantragung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung – Die Erlaubnis wird erteilt, wenn:

    • … Sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben. (d.h. keine Einträge in den Auskünften über laufende, eingeleitete oder eingestellte Insolvenzverfahren, keine Aufforderungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kein Eintrag über schuldrechtliche Haftbefehle).
    • … keine Verurteilungen wegen Wirtschaftsstraftaten vorliegen.