Wenn Sie Immobilienmakler werden möchten, müssen Sie folgende Formalitäten erledigen:
- Anmeldung eines Gewerbes (gebührenpflichtig)
- Beantragung einer Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung – Die Erlaubnis wird erteilt, wenn:
- … Sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben. (d.h. keine Einträge in den Auskünften über laufende, eingeleitete oder eingestellte Insolvenzverfahren, keine Aufforderungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kein Eintrag über schuldrechtliche Haftbefehle).
- … keine Verurteilungen wegen Wirtschaftsstraftaten vorliegen.