Eintragungspflicht im neuen Transparenzregister beachten
28.09.2017 (etl.de)
Seit Juni 2017 gilt das neue Geldwäschegesetz (GwG), das allen Unternehmern verschärfte Mitwirkungspflichten auferlegt. Bei Missachtung dieser Pflichten drohen Bußgelder. Deshalb sollten Sie Verstöße gegen das GwG vermeiden.
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