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Bei dem Abschluss eines Maklervertrages sollte man als Makler auch einen Blick auf die Laufzeit des Vertrages haben. Die Rechtsprechung hat hier bereits Grenzen entwickelt, die es dem Makler nicht erlauben, die Laufzeit des Maklervertrages gänzlich frei zu bestimmen. Daher ist bereits bei Abschluss des Vertrages (der Fokus liegt auf Verkäufer- bzw. Vermieterseite) die Laufzeit des Vertrages rechtskonform anzupassen und auch etwaige Kündigungsmodalitäten einer ordentlichen Kündigung im Detail besprechen.
Der Kurs befasst sich darüber hinaus auch mit der außerordentlichen Kündigungen von Maklerverträgen, wenn einer der Parteien seinen vertraglich übernommenen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Um Schadenersatzansprüche zu vermeiden, ist es daher sehr wichtig die mit der außerordentlichen Kündigung verbundenen gesetzlichen Rahmenparameter und Fallstricke genau zu kennen.
Was Sie nach dem Kurs können
- Sie kennen die Voraussetzungen zu denen ein Maklervertrag gekündigt werden kann
- Sie wissen, welche festen Laufzeiten Sie mit Ihrem Auftraggeber vereinbaren können
- Sie werden die unterschiedliche Makler-Vertragsarten kennen und wie sich diese wesentlich bei einer Kündigung unterscheiden
- Sie wissen, welche gesetzlichen Kündigungsarten möglich sind und wie Sie möglichst Schadenersatz vermeiden
- Sie kennen die Voraussetzungen, damit nach Ablauf eines Maklerauftrags weiterhin ein Provisionsanspruch besteht
Ihr Dozent - Stefan J. Kühnapfel
- Rechtsanwalt W·I·R Jennißen und Partner
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
PRAXIS
- Beratung und Vertretung von Maklern/Maklerunternehmen
- Beratung und Vertretung im Bereich des Bauträgerrechts
- Beratung und Vertretung von gewerblichen und privaten Vermietern und Mietern
TÄTIGKEITSBEREICH
- Maklerrecht
- Gewerbliches/privates Mietrecht
Investition in Ihren Erfolg
- Als Einzeleinheit - Kurs (Nr. 2540) "Kündigung eines Maklervertrags - die wichtigsten rechtlichen Zusammenhänge für die Praxis" (MaBV)
- 89,00€ zzgl. MwSt. (= 104,72€)
- der Kurs hat eine Gesamtdauer von 48 Minuten
- die Gesamtdauer wird zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 15b Absatz 1 MaBV zertifiziert
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