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Der Verkauf einer Immobilie auf Grundlage des §2032 BGB, bei dem der Nachlass zum gemeinschaftlichen Vermögen wird, stellt in der Praxis einige Herausforderung. In diesem Kurs werden alle wichtigen Paragraphen des BGBs erklärt, die im Zusammenhang mit einem Immobilienverkauf und einer möglichen Teilungsversteigerung stehen.
Es werden die Voraussetzungen für einen Immobilienverkauf in einer Erbengemeinschaft geklärt, sowie typische praktische Fälle von Streitigkeiten erläutert. In diesem Zusammenhang werden unterschiedliche Verkaufsoptionen aufgezeigt. Ebenso erfahren sie welche typischen Fragestellungen Erben bei einem Immobilienverkauf haben.
Im Detail wird der Ablauf der Teilungsversteigerung erklärt sowie die Fragestellungen des damit in Verbindung stehenden Vorkaufsrechts besprochen. Zusätzlich werden Sie erfahren in welche Form man eine Maklerprovision absichern kann und bei problematischen Erbengemeinschaften trotzdem ein Maklermandat abschließen kann.
Was Sie nach dem Kurs können
- Sie kennen die wichtigsten Paragraphen aus dem BGB die im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und Zwangsversteigerung stehen
- Für einen Immobilienverkauf bei Erbengemeinschaften kennen sie die gesetzlichen Voraussetzungen
- Sie wissen welche typischen Streitigkeiten es bei Erben gibt und wie Sie als Mediator fungieren können
- Sie können Verkäufer/Erben den Ablauf und die damit verbundenen Kosten einer Teilungsversteigerung erklären
- Bei der Vermittlung einer Immobilie im Rahmen einer Teilungsversteigerung wissen Sie auf was zu achten ist bei der Absicherung der Maklerprovision
Investition in Ihren Erfolg
- Als Einzeleinheit - Kurs (Nr. 2548) "Umgang mit schwierigen Erbengemeinschaften und Teilungsversteigerung (MaBV)"
- 39,90€ zzgl. MwSt. (= 47,48€)
- der Kurs hat eine Gesamtdauer von 49 Minuten.
- die Gesamtdauer wird zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 15b Absatz 1 MaBV als Fortbildungsnachweis dokumentiert
- ODER
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Sie erhalten folgende Vorteile:
- Erfüllung der gesetzlichen Fortbildungspflicht als Grundlage für die Berufszulassung nach §34c GewO.
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