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Widerrufsbelehrung in der Maklerpraxis
Provision schützen. Risiken erkennen. Chancen nutzen.
Das Thema hat zwei Seiten, die wir im Seminar zusammenbringen:
Ihr Risiko bei Fehlern: Sie möchten nicht erst bei einer Kundenreklamation herausfinden, ob Ihre Belehrung, die Zustimmung zum vorzeitigen Tätigkeitsbeginn und Ihre Dokumentation zusammenpassen. Wir zeigen Ihnen typische Schwachstellen anhand konkreter Praxisfälle.
Ihr Vorteil durch Wissen: Sie prüfen Ihre eigenen Abläufe bewusster und können auch Situationen besser einordnen, in denen ein Interessent noch an einen anderen Maklervertrag gebunden ist. Wir besprechen, welche Fragen dann zu klären sind und wo die Grenzen liegen.
Es geht also nicht nur darum, Fehler zu vermeiden. Es geht auch darum, im Kundengespräch Zusammenhänge zu erkennen, die Sie bisher möglicherweise übersehen haben.
Das nehmen Sie aus dem Seminar mit
- Belehrung und Formulierungen: Worauf Sie bei Ihren verwendeten Texten achten sollten und warum scheinbar kleine Unterschiede eine nähere Prüfung verdienen.
- Vorzeitiger Tätigkeitsbeginn: Welche Voraussetzungen und Erklärungen Sie kennen sollten, bevor Sie innerhalb der Widerrufsfrist mit Ihrer Arbeit beginnen.
- E-Mail, Website und CRM: Wie Sie Ihre Abläufe, die Dokumentation und das Thema Widerrufsbutton systematisch prüfen
- Fälle aus der Maklerpraxis: Wie Konflikte entstehen und welche Fragen Sie bei einer Rückforderung oder einer bestehenden Vertragsbindung stellen sollten.
- Strukturierter Selbstcheck: Anhand eines 10-Punkte-Checks erkennen Sie, wo in Ihrem Büro Handlungsbedarf bestehen könnte.
Aktuelle Rechtsprechung · BGH 2026
Was bedeutet die BGH-Rechtsprechung 2026 für Ihre Provision?
Im Seminar beziehen wir aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ein. Dabei unterscheiden wir zwischen Fehlern beim Vertragsschluss und den Folgen eines wirksamen Widerrufs:
BGH vom 11. März 2026, I ZR 202/25: Textform ernst nehmen.
Wahrt ein Maklervertrag die nach § 656a BGB erforderliche Textform nicht, scheiden auch bereicherungsrechtliche Ansprüche des Maklers auf Wertersatz aus. Zugleich stellt der BGH klar: Ein formwirksamer Maklervertrag kann durch den Austausch von E-Mails zustande kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
BGH vom 16. Juli 2026, I ZR 223/25: Nicht automatisch beide Provisionen verloren.
Widerruft bei einem Einfamilienhausverkauf eine Partei ihren Maklervertrag wirksam, weil der Doppelmakler fahrlässig keine Widerrufsbelehrung erteilt hat, bleibt dessen Provisionsanspruch gegen die andere Kaufvertragspartei bestehen. § 656c Abs. 1 Satz 3 BGB ist in diesem Fall nicht entsprechend anwendbar.
Ihr Nutzen: Sie erfahren, welche Konsequenzen diese Entscheidungen für Ihre Vertragsabläufe haben und warum jeder Maklervertrag gesondert betrachtet werden muss. Nicht pauschale Panikmache, sondern eine klare Einordnung von Risiken und Handlungsmöglichkeiten steht im Mittelpunkt.
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