Archiv

April 2017

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Kennen Sie das Gefühl, das Sie nach einer Kaufzusage eines Kunden haben? Sie sprühen vor Energie! Kennen Sie das Gefühl, wenn die Immobilie dann tatsächlich auch beim Notar beurkundet wird? In diesem Moment könnten Sie Berge versetzen! ...

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Als Immobilienmakler verdient man hauptsächlich damit Geld Immobilien zu vermitteln. Im Idealfall z.B. im Bundesland Bayern 7,14% inkl. MwSt.  vom vermittelten Kaufpreis.  Das sind 3,57% inkl. MwSt. vom Verkäufer und 3,57% inkl. MwSt. vom Käufer. Bei einem Immobilienwert von 450.000€ entspricht das 32.130€ inkl. MwSt. ...

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Die Veränderung des Verbraucherrechts, das bereits am 13. Juni 2014 in Kraft getreten ist und das primäre Ziel verfolgt Verbraucher beim Onlinehandel zu schützen, hat weitreichende Folgen für den Immobilienmakler. Nicht nur der Abschluss eines Maklerauftrags ist davon betroffen (BGB §357 - Widerrufsrecht auch bei Makleraufträgen) sonder auch die Maklerklausel im Kaufvertrag. ....

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Als Immobilienmakler werden Sie immer wieder mit Preisverhandlungen konfrontiert, besonders bei der Arbeit mit Immobilieneigentümern. In diesem Video-Blog erkläre ich Ihnen, wie Sie es mit einem einfachen Mittel erreichen können, dass Immobilienverkäufer Ihrem Ratschlag für den besten Angebotspreis folgen. ...

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