Archiv

Januar 2019

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Das Herzstück für den Erfolg als Immobilienmakler ist die Neukundengewinnung. Seit Jahrzehnten ist es als Makler/Maklerbüro notwendig sich bei der Zielgruppe „Immobilieneigentümer“ bekannt zu machen, damit man die Chance erhält einen Ersttermin für eine Objektbesichtigung vereinbaren zu können. Die klassische Form der Printwerbung war dafür lange ein probates Mittel, diese verliert allerdings immer mehr an Bedeutung auch wenn Sie immer noch Ihre Berechtigung hat.

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Mit der Einführung des Bestellerprinzips haben sich viele Immobilienmakler davon distanziert Mietobjekte zu vermitteln. Allerdings ist das immer noch ein interessantes Geschäftsfeld, wenn es gelingt Vermieter von den Mehrwerten einer Zusammenarbeit überzeugen zu können. Die Möglichkeiten sind vielfältig, wie z.B.Kapitalanleger über die gesetzlichen Neuigkeiten zu informieren, die direkten Einfluss auf die zukünftig zu erwartenden Rendite haben.

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Der Suchbegriff "Immobilienbewertung Sachverständiger" führt zu 264.000 Ergebnissen bei der Google-Suche. Die Vielfalt der Beiträge ist beeindruckend. Welche Informationen sind dabei allerdings am wichtigsten?  Ob man als Immobilienmakler oder/und Sachverständiger eine Immobilienbewertung erstellt, man muss sich immer wieder mit neuen Richtlinien und Gegebenheiten auseinandersetzen. In diesem VideoBlog thematisieren wir den Baukostenregionalfaktor. ..

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Die gesetzliche Grundlage für diese "Spekulationssteuer" liefert § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bezogen auf den Immobilienverkauf (privates Veräußerungsgeschäften) gilt folgender Grundsatz: Wir eine Immobilie verkauft ist der Vorgang steuerlich grundsätzlich nicht relevant.

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