Archiv

März 2019

-

Seit Jahren ist die Immobilienbranche im stetigen Wandel. Beeinflusst durch allgemeine Verbraucherschutz-Verordnungen, wie die Widerrufsbelehrung, oder der DSGVO, mussten alle Maklerfirmen interne Prozesse anpassen und das hat viel Geld und Zeit gekostet.

Mit der seit dem 01.08.2018 eingeführten Fortbildungspflicht gibt es jetzt ein weiteres Gesetz, das ausschließlich die Maklerbranche betrifft. Der Gesetzgeber hat, wie auch bei bereits bei der Finanzdiensleistungsbranche Vorgaben definiert, die zu erfüllen sind, damit man als Immobilienmakler die Berufszulassung nach §34c GewO nicht verliert.

Neue Einträge per E-Mail erhalten

-

Mit der gesetzlichen Fortbildungspflicht muss jeder Immobilienmakler, ob Neueinsteiger oder „Alter Hase“ sich mit den Themen der MaBV auseinandersetzen. Wir stellen Ihnen in den nächsten Wochen eine Auswahl an Fachthema vor, damit Sie einen schnellen Einblick über die Themen aus der MaBV erhalten, die für einen Fortbildungsnachweis anerkannt sind.

Neue Einträge per E-Mail erhalten

-

Die Fortbildungspflicht ist seit dem 01.08.2018 für alle Immobilienmakler zu erfüllen. Damit die Berufszulassung nicht in Gefahr gerät muss man als Makler Fortbildungsnachweise vorlegen können, mit Themenbereichen die in der MaBV vorgegeben sind. In dieser Woche geben wir einen Einblick in das Grundbuchrecht, das als Fortbildungsthema in der MaBV aufgeführt ist. Umso besser man sich in diesem Bereich auskennt desto größer ist auch die Chance mehr Makleraufträge zu gewinnen. Besonders beim Ersttermin bei einem Privatverkäufer kann man mit dem Wissen sehr schnell die fachliche Kompetenz aufzeigen. ..

Neue Einträge per E-Mail erhalten

-

In den nächsten Wochen stellen wir Ihnen eine Auswahl an Fachthemen vor, die alle für die Fortbildungspflicht, die seit dem 01.08.2018 für alle Immobilienmakler verpflichtend ist, geeignet sind. ...

Neue Einträge per E-Mail erhalten