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Januar 2021

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Als Immobilienmakler sollten Sie auch die Klaviatur der Wertermittlung bedienen können. Wer derzeit eine solche Wertermittlung durchführen möchte, findet derzeit Vorgaben dazu in sechs Regelungswerken.  Die derzeit noch gültige ImmoWertV 2010 ist nur eines dieser Regelwerke, neben der Bodenwert-, der Sachwert-, der Vergleichswert- und der Ertragswertrichtlinie sowie der Wertermittlungsrichtlinie 2006. Für eine bessere Übersicht und Anwenderfreundlichkeit wurden diese sechs Regelungswerke nun neu geordnet und zu zwei neuen Regelungswerken zusammengelegt worden.

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Wie kann es gelingen als Makler nachhaltig Provisionsumsätze zu erzielen? Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Es  gibt aber Strategien, die mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit zu genau solch einem Ergebnis führen können.

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Als Immobilienmakler sollten Sie die aktuellen Gesetzesänderungen nicht nur kennen sondern vor allen Dingen auch verstehen, wie diese in der täglichen Praxis angewandt werden. Eine wichtige und epochale Änderung ist nun mit der Neuregelung der Maklerprovision entstanden. Ab dem 23.12.2020 gilt es diese anzuwenden.

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Als Immobilienmakler muss man sich neben der reinen Immobilienvermittlung mit vielen Vorschriften auseinandersetzen. Einen Käufer für eine Immobilie zu finden ist das Eine, den Provisionsanspruch für die verdiente Arbeit sicherzustellen, ist das Andere.

 

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