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Der verborgene Schatz für die Preis­ver­handlung mit Immobilien­verkäufern - Blog #1

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Als Immobilienmakler werden Sie immer wieder mit Preisverhandlungen konfrontiert, besonders bei der Arbeit mit Immobilieneigentümern. In diesem Video-Blog erkläre ich Ihnen, wie Sie es mit einem einfachen Mittel erreichen können, dass Immobilienverkäufer Ihrem Ratschlag für den besten Angebotspreis folgen.

Die Grundlage für eine zielführende Preisverhandlung ist die Erstellung einer professionellen Immobilienbewertung. Die Herausforderung ist allerdings nicht die Erstellung einer Immobilienbewertung sondern die Kommunikation des Ergebnisses gegenüber dem Immobilienverkäufer, der die Inhalte verstehen muss!

Zuerst einmal kurz zu den Bausteinen einer Immobilienbewertung: Zum einen beeinflusst die Abschreibung den Immobilienwert, zum anderen aber auch die Position „Wertkorrektur“ aufgrund der Vorgaben zur EnEV (Energieeinsparverordnung). Diese Position ist oft die Achillesferse des Immobilienverkäufers, da er sich hier nur sehr begrenzt auskennt. Wenn Sie hier etwas Fachwissen aufbauen, werden Sie es deutlich einfacher haben, Eigentümer vom besten Angebotspreis zu überzeugen.

Folgendes Wissen der gesetzlichen Vorgaben für neue Wohngebäude entsprechend der EnEV 2014/2016 sollten Sie haben:  

  1. Betroffene Immobilien sind alle Bauvorhaben mit einem Bauantrag, der nach dem 1. Januar 2016 eingereicht worden ist.
  2. Der jährliche, höchstzulässige Primärenergiebedarf (Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung) wird gegenüber den Vorgaben der EnEV2014 um weitere 25% reduziert.
  3. Die Vorgaben zum Wärmeschutz werden weiter verschärft. Das Ziel des Bundes ist ab dem Jahr 2016 eine Senkung der Höchstwerte des Transmissionswärmeverlustsum 20 Prozent.

Diese Neuregelung und alle Vorgaben seit Einführung der EnEV (Die erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft.) haben dazu geführt, dass Endverbraucher (Kaufinteressenten) immer sensibler mit den Themen Energieverbrauch und -kosten umgehen. Bestärkt wird dies noch durch Artikel in Zeitungen oder der Veröffentlichung von Studien, wie z.B.

  • „Jede Verschärfung der Energieeinsparverordnung hat die Kosten im Wohnungsbau überproportional erhöht. Und schon bald steht ein weiterer Preisanstieg bevor“ – Zeitung Die Welt online am April 2015
  • „Zwei Drittel der seit dem Jahr 2000 erfolgten Kostensteigerungen sind eine direkte Folge der EnEV.“ Arge Geschäftsführer Dietmar Walberg

Für die Preisverhandlung mit einem Eigentümer, der z.B. sein Einfamilienhaus, das 1975 gebaut worden ist, verkaufen möchte, liefert die EnEV allerdings die besten Argumente. So können Sie den Verkäufer über die Herausforderungen des Immobilienverkaufs informieren und ihn dann überzeugen, dass seine Wunschpreisvorstellung nicht umsetzbar ist.

Wie Sie genau vorgehen können und welche Informationen Sie dazu noch benötigen, erfahren Sie in diesem Blog-Video.

 

 

 

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