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Es ist sehr ärgerlich, wenn man eine Immobilie erfolgreich vermittelt hat und danach von seinen Kunden erfährt, dass dieser keine Maklerprovision bezahlen möchte. Die Ursachen können vielfältig sein. In diesem Blog Beitrag behandeln wir einen konkreten Praxisfall, bei dem ein Makler-Käufer Vertrag schlüssig zustande kam und trotzdem ein Problem entstand.
Die grundsätzliche Fragestellung, die bei Provisionsansprüchen geklärt werden muss, gab es tatsächlich einen Maklervertrag und mit wem ist dieser zustande gekommen? Dabei werden immer 4 Voraussetzungen nach §652 BGB geprüft.
- ist ein Maklervertrag mit dem Kunden zustande gekommen (inkl. Provisionshöhe)?
- liegt eine Tätigkeit des Maklers als Nachweis oder Vermittlung vor?
- Gab es einen ursächlichen Zusammenhang (Kausalität) der Tätigkeit des Maklers, für den späteren Vertragsabschluss?
- Gab es einen rechtswirksamen Kaufvertag?
Obwohl alle Bedingungen offensichtlich erfüllt waren, musste in dem Praxisfall geklärt werden, ob der Makler einen Anspruch auf Provision hat bzw. gegenüber welchem Vertragspartner.