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Ab 23.12.2020 – Kundeneinwände mit Einführung der neuen Verteilung der Maklerprovision #176

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Ab dem 23.12.2020 tritt das neue Gesetz, über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, in Kraft. Jahrzehntelang konnte man als Immobilienmakler frei entscheiden, in welcher Höhe man die Maklerprovision auf Käufer und/oder Verkäufer aufteilen möchte. Aus diesem Grund  haben sich unterschiedlichste Provisionsmodelle entwickelt, wie z.B. eine Staffelprovision für Verkäufer, in Abhängigkeit des erzielten Kaufpreis.

Die grundsätzliche Herausforderung Makleraufträge mit Verkäuferprovision abzuschließen ist bekannt. Sehr erfolgreiche Makler, die auch in schwierigen Märkten Immobilien vermitteln, haben eine Vorgehensweise entwickelt kontinuierlich Aufträge mit 3,57% inkl. MwSt. abzuschließen.

In diesem Blog  Beitrag gehen wir auf die Verkäufereinwände ein mit denen man in der Regel immer konfrontiert wird und das

unabhängig von der Vorgehensweise. Dazu gehören z.B.

  • Wir zahlen keine Provision
  • Makler A verlangt weniger Provision
  • Wir werden die Immobilie erstmal von Privat versuchen zu verkaufen

Was sich ab dem 23.12.2020 mit der neuen Gesetzgebung ändert und wie man damit als Makler umgehen kann, behandeln wir in diesem Blogbeitrag.

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