Abmahnfähige Preisangaben und Provisionen - Blog #96

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Als Immobilienmakler muss man sich immer wieder mit der Problematik "Abmahnung" beschäftigen. Der Gesetzgeber ermöglicht es immer noch, dass Rechtsanwälte und Vereine kleinste formale Fehler ausnutzen (z.B. bei Werbeanzeigen, Angaben im Impressum, bei DSGVO Vorgaben) um damit Geld zu verdienen.

Die Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) bieten in der Praxis genau diese Möglichkeiten. Wir informieren in diesem VideoBlog wie Preisangaben gegenüber Verbrauchern angezeig werden müssen und wie Sie es vermeiden in diesem Zusammenhang (Angaben im Exposé) eine Abmahnung zu erhalten.

Die Preisangaben in Exposés betreffen.

  • die Maklerprovision
  • Mietpreis
  • Kaufpreise

Anhand konkreter Praxisbeispiele werde Sie erkennen, wie nur kleine Abweichungen in der Darstellung von Preisangaben dazu führen, dass Sie eine Abmahnung erhalten können.
Wie Sie das vermeiden können und wie die Angaben richtig dargestellt werden müssen werden Sie ebenfalls erfahren.

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