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Die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler nach § 34c GewO bzw. der MaBV bleibt vorerst weiterhin bestehen: 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines 3-Jahres-Zyklus sind verpflichtend.
Der aktuelle Zyklus endet am 31.12.2026 – und damit läuft die Zeit langsam, aber sicher ab. Wer seine Stunden noch nicht vollständig absolviert hat, sollte jetzt aktiv werden und nicht bis kurz vor Fristende warten. Dafür bieten wir flexible 20 Stunden Bundles an, die Sie flexibel on demand ansehen und absolvieren können.
Auch wenn derzeit über mögliche Änderungen oder sogar eine Abschaffung der Fortbildungspflicht diskutiert wird, gilt ganz klar: Noch ist nichts beschlossen. Eine Abschaffung wäre nur möglich, wenn sie durch den Bundestag tatsächlich verabschiedet wird – bis dahin bleibt die bestehende Regelung vollständig in Kraft. Dieser Blog ist ein Reminder: Die Pflicht besteht weiterhin unverändert, und der nächste Stichtag rückt näher. Wer seine Weiterbildung rechtzeitig erledigt, vermeidet Stress und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.