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Über 20 Jahre als Immobilien­makler im Geschäft, was ändert die Fort­bildungs­pflicht - BLOG #63

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Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist seit dem 25.05.2018 in der Praxis anzuwenden. Jetzt kommt die FORTBILDUNGSPFLICHT für Immobilienmakler. Ab dem 01.08.2018 verlangt der Gesetzgeber die regelmäßige Fortbildung für Immobilienmakler, als Bedingung für die Berufszulassung nach §34c GewO. voraus. Im Turnus von 3 Jahren muss jeder Immobilienmakler (es gibt keine "Alter-Hase-Regelung") immer wieder mindestens 20 Stunden Fortbildungsmaßnahmen dokumentieren und bei den Behörden nachweisen.

Wir informieren über

  • die Fachthemen für ein Fortbildungszertifikat
  • die Fortbildungsformen (Präsenzseminare/E-Learning)
  • Nachweis bei der Behörde
  • Anforderungen an die Ausbildungsträger

und präsentieren eine einfache Lösung, wie man als Immobilienmakler diese Fortbildungspflicht kostengünstig erhalten kann.

Neben dem reinen Fortbildungsnachweis stellt die regelmäßige Aus- und Weiterbildung für jeden Immobilienmakler, unabhängig wie lange man schon aktiv ist, aber auch eine sehr gute Möglichkeit dar, sein Fachwissen zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass gut ausgebildete Immobilienmakler deutlich höhere Provisionsumsätze erzielen, da diese bei schwierigen Kundendialogen einfacher Mehrwerte aufzeigen können. Nutzen auch Sie die Gunst der Stunde schon frühzeitig Ihren Kunden zu dokumentieren, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen bereits jetzt schon erfüllen.

Weitere und detaillierte Informationen erhalten Sie bei unserem LIVE Info-Webinar am Freitag, den 29. Juni 2018 um 11:00 Uhr: KOSTENFREIE ANMELDUNG DIREKT HIER.

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