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Vorkaufsrechte im Mietvertrag, was ist dabei zu beachten? - Blog #85

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Sie verkaufen eine vermietete Eigentumswohnung. Der Maklervertrag ist bereits abgeschlossen und der Mieter sagt Ihnen bei der ersten Besichtigung der Wohnung, dass er in seinem Mietvertrag ein Vorkaufsrecht  vereinbart hat. Diese Information hat Ihnen der Verkäufer zum Zeitpunkt des Abschluss des Makler-Alleinauftrags nicht weitergereicht. In dem Ihnen schon vorliegenden Mietvertrag, ist diese Vereinbarung auch nicht erkennbar.  Was ist jetzt jetzt zu tun? Damit Sie sich in diesem Fall für die beste Vorgehensweise entscheiden können, ist das Wissen über eine schuldrechtliches Vorkaufsrecht notwendig.  

Wir behandeln in diesem VideoBlog genau diesen Sachverhalt:

  • kann einer Verkäufer seine Immobilie auch an einen Dritten verkaufen, auch dann wenn ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht vereinbart ist?
  • welche Konsequenzen würde ein Verkauf an einen Dritten bedeuten?
  • was bedeutet ein persönliches Vorkaufsrecht, wirkt dieses dinglich?
  • was bedeutet ein dingliches Vorkaufsrecht genau?

Mit dem Wissen können als Immobilienmakler zum einen dem Verkäufer wichtige Informationen an die Hand geben zum anderen auch dem Mieter, besonders dann wenn er wirklich ein starkes Interesse am Kauf der Wohnung hat. In der Praxis kommen solche fälle immer wieder vor.

Solange noch kein Maklerauftrag abgeschlossen ist können Sie Ihre Fachkompetenz deutlich machen und die Chance für den Abschluss einen Makler-Alleinauftrags deutlich verbessern.

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