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Darf ich als Makler Kunden beraten, welche Haftungs­risiken bestehen?- BLOG #79

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In der Praxis können bei der Vermittlung von Immobilien einige Problemsituationen entstehen, die das Thema Maklerhaftung schnell zu einer wichtigen Frage werden lassen.

Soweit soll es eigentlich nie kommen und wenn man im Vorfeld einige Fallstricke kennt, die in der Regel immer zum Haftungsrisiko führen können umso besser kann man seine Vorgehensweise entsprechend ausrichten.

Hier ein paar Fälle bei denen eine Maklerhaftung besteht:

  • trotz vorhandener Fachkompetenz und der Vermutung, dass Angaben des Verkäufers nicht stimmen, teilt der Makler das dem Kunden nicht mit.
  • der Makler macht eigene Angaben über die Immobilie die unvollständig sind oder sich als falsch erweisen (z.B. Strommast wird abgebaut, das ist aber nicht wirklich der Fall)
  • man kennt einen Mangel am Objekt, informiert den Kaufinteressenten aber nicht darüber
  • der Makler stellt fest, dass der Kunde von anderen Eigenschaften der Immobilie ausgeht und klärt Ihn nicht auf (sehr ruhige Lage, aber die naheliegende Bahnstrecke wird gerade nicht befahren).

Das sind allerdings nur ein paar Punkte aus der Praxis. Es stellen sich auch die Fragen welche Auskünfte kann man und will man als Makler bei Vermittlung einer Immobilie machen.

Dazu gehören die typischen Praxisfälle, wie z.B.

  • Fragen zur Finanzierung
  • Vorbereitung einer Aufhebungsvereinbarung
  • Exposéerstellung
  • Vorbereitung eines Kaufvertrags

In diesem VideoBlog gehen wir genau auf diese Themen und erklären, wie man mit diesen Fragestellungen in der Praxis am besten umgehen kann.

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