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Das Geldwäschegesetz kommt nicht zur Ruhe. Erst im Jahr 2017 wurde die 4. Geldwäscherichtlinie im deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt. Mit der 5. Geldwäscherichtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 30.05.2018 kündigen sich bereits weitere Änderungen an. Die 5. Geldwäscherichtlinie baut inhaltlich auf der 4. Geldwäscherichtlinie auf und verschärft deren Regelungen punktuell.
- Was bedeutet das für die Praxis als Immobilienmakler?
- Was hat sich seit der Einführung des GwG alles geändert?
- Welche Anforderungen werden an den Immobilienmakler gestellt?
- Mit welchen Bußgeldern muss man rechnen?
Unter diesem Aspekt wird die Bedeutung klarer, weshalb auch Immobilienmakler in die Pflicht genommen werden. Inwieweit die Maßnahmen in der Praxis Wirkung zeigen, wird sich in der Zukunft herausstellen.