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Das neue Geldwäschegesetzt –was man als Immobilienmakler unbedingt beachten muss #124

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Das Geldwäschegesetz kommt nicht zur Ruhe. Erst im Jahr 2017 wurde die 4. Geldwäscherichtlinie im deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt. Mit der 5. Geldwäscherichtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 30.05.2018 kündigen sich bereits weitere Änderungen an. Die 5. Geldwäscherichtlinie baut inhaltlich auf der 4. Geldwäscherichtlinie auf und verschärft deren Regelungen punktuell.

Die Richtlinie ist nun formell in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sie bis zum 10.01.2020 in nationales Recht umzusetzen.
  • Was bedeutet das für die Praxis als Immobilienmakler?
  • Was hat sich seit der Einführung des GwG alles geändert?
  • Welche Anforderungen werden an den Immobilienmakler gestellt?
  • Mit welchen Bußgeldern muss man rechnen?
In diesem VideoBlog haben wir den aktuellen Stand des GwG zusammengefasst. Die ständigen Änderungen und Anforderungen aus dem GwG führen regelmäßig zu Verunsicherungen, wie man sich als Makler gegenüber Kaufinteressenten verhalten kann und muss. Welche Brisanz das Thema Geldwäsche hat zeigt der Spiegel Artikel vom 21.04,2016. .. „Das geschätzte finanzielle Volumen der nicht gemeldeten Verdachtsfälle sei erheblich .. es dürfte allein im Nicht-Finanzsektor (dazu zählt das Immobilien- und Baugeschäfte) 20 Milliarden bis 30 Milliarden Euro umfassen“.

Unter diesem Aspekt wird die Bedeutung klarer, weshalb auch Immobilienmakler in die Pflicht genommen werden. Inwieweit die Maßnahmen in der Praxis Wirkung zeigen, wird sich in der Zukunft herausstellen.    

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