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Das neue Gesetz zur Verteilung der Makler­provision – Was hat sich 2 Jahre später wirklich verändert? #311

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Das Gesetz über die Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufern und Verkäufern gilt seit rund zwei Jahren.

Wer einen Makler beauftragt ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu vermitteln, darf maximal die Hälfte der anfallenden Kosten auf die andere Vertragspartei verlagern. Das gilt seit dem 23.12.2020.

Damals trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft. Ziel des Gesetzes war es, Käufer beim Immobilienkauf zu entlasten. Sie trugen bis zu diesem Zeitpunkt meist die gesamten oder den deutlich höheren Teil der Maklerkosten allein.

Viele Makler machten sich aber auch Sorgen um ihre Provision, weil sie befürchteten, Verkäufer könnten nicht dazu bereit sein, mehr zu zahlen als bisher.

Die neue Rechtslage führt in der Praxis häufig zu einer 50:50-Teilung der Courtage, aber auch die reine Innenprovision wurde von vielen als neues Provisionsmodell übernommen.

Im heutigen BLOG Beitrag  wollen wir uns mal genauer anschauen wie sich der Provisionssplit auf die Courtage ausgewirkt hat – und in welchen Bundesländern wo mit der Immobilienvermittlung mehr oder weniger verdient wird.

Bleiben Sie gespannt, bis gleich!

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