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Der Provisions­anspruch nach Ablauf des Verkaufs­auftrages – Was Sie darüber wissen sollten #327

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Die gesetzlichen Regelungen zum Maklerrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 652 -655 und neu 656a – d) sind dürftig.

Das Maklerrecht ist wegen der nur geringfügigen gesetzlichen Regelungen weitestgehend Richterrecht. Dieser Umstand macht den Umgang mit dem Maklerrecht schwierig, zumal die Instanzgerichte regional unterschiedlich entscheiden können und nicht auf eine klare gesetzliche Regelung zurückgegriffen werden kann.

Auch dem erfahrenen Praktiker bereitet es häufig Schwierigkeiten, festzustellen, ob eine Provision verdient worden ist oder nicht.

Beispielhaft kommt es nicht allein darauf an, ob ein Objekt per Exposé angeboten worden ist, eine Besichtigung erfolgte oder Pläne übermittelt wurden, wenn der Makler keine ursächliche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit erbracht hat.

Wir wollen uns mit dem heutigen Beitrag noch einer erweiterten Fragestellung widmen.

Was passiert denn mit dem Provisionsanspruch des Maklers, wenn ein Kaufvertrag Wochen nach Ablauf des Verkaufsauftrages mit einem nachgewiesenen Interessenten zu Stande kommt? Gibt es einen Anspruch, wenn ja an wen und was könnte dem Anspruch entgegenstehen?

Die Feststellung eines Provisionsanspruches ist häufig schwierig und immer eine Frage des Einzelfalls. Insoweit ist die Kenntnis des Maklerrechts wichtig, um den möglichen Anspruch erfolgreich durchzusetzen.

Deshalb, bleiben Sie gespannt, wir klären heute wieder auf!

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