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Der (un)wirksame Maklerkäufer­vertrag – Warum Makler wiederholt die gleichen Fehler machen und dabei ihre Provision gefährden #303

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Aus dem Maklerleben... Sie bewerben ein Einfamilienhaus in einem öffentlichen ImmoPortal. Der Kaufinteressent meldet sich bei Ihnen, Sie übersenden ihm das Exposé mit dem Verweis auf die Widerrufsbelehrung. Von Anfang an herrscht eine perfekte Chemie zwischen Ihnen, es folgt die Besichtigung, die Reservierung und der Notartermin.

Alle sind glücklich, jedoch wird dieses Glück zwei Wochen später drastisch getrübt.. Der Käufer sendet Ihnen die Rechnung mit dem Vermerk zurück: kein Provisionsanspruch wegen unwirksamem Makler-Käufer-Vertrag. Was ist passiert?

Der Maklervertrag ist seit jeher sehr sensibel zu betrachten, da der Käufer und der Verkäufer eine Dienstleistung zwar beauftragen, die aber nur im Erfolgsfalle entlohnt wird. Eine Besonderheit im Vertragsrecht!

Deshalb ist es für Sie als Makler elementar wichtig zu wissen, wie Sie Ihre Maklerverträge wirksam schließen.

Ein neues Gerichtsurteil vom November letzten Jahres verdeutlicht diesen Sachverhalt umso mehr.

Im heutigen BLOG Beitrag  wollen wir uns diesem Thema genauer widmen. Damit Sie am Ende Ihre Zeit nicht nur produktiv eingesetzt, sondern auch in einen monetären Erfolg umgewandelt haben.

Bleiben Sie gespannt, bis gleich!

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