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Die 5 größten Fehleinschätzungen bei der Erstellung einer Immobilienbewertung - BLOG #57

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Im Austausch mit dem Eigentümer einer Immobilie geht es immer darum, den maximal zu vermittelnden Kaufpreis für eine Wohnung oder ein Haus zu ermitteln und diesen dann auch zu kommunizieren.

In der Regel sind dabei die Vorstellungen der Eigentümer deutlich höher als der aktuelle Marktpreis. Erschwert wird der Dialog mit einem Verkäufe, wenn dieser im Vorfeld bereits ein Gutachten hat erstellen lassen.

In diesem Blog erhalten Sie wichtige Informationen und Argumente, die dabei helfen können auch in schwierigen Situation den Dialog auf einer sachlichen Basis durchzuführen. Das eigentliche Ziel ist dabei immer der Abschluss eine Makleralleinauftrags.

Die Herausforderungen sind groß allerdings kann man, wenn man die 5 größten Fehleinschätzungen bei der Erstellung einer Immobilienbewertung kennt, sich deutlich vom Mitbewerber abheben.

  1. Sachverständige/Gutachter ermitteln immer einen realistischen verkaufbaren Immobilienwert
  2. Die Immobilienbewertung nach NHK2010 berechnet immer den korrekten Verkaufswert
  3. Die Wertermittlung eines Sachverständigen ist immer die Grundlage für die Beleihungswertermittlung
  4. Die Sachwertfaktoren sind immer richtig.
  5. Ein Immobilienbewertung ermöglicht einfache Gespräche mit Eigentümern

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