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Die Eigenbedarfskündigung - Wie lange müssen Vermieter danach in der Immobilie wohnen #278

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Auch Vermieter wissen, dass es grundsätzlich von Vorteil sein kann, eine Immobilie frei von Mietverhältnissen, also ohne Mieter zu verkaufen. Aus diesem Grund wird oft unter den skurrilsten Gründen der Eigenbedarf ausgesprochen. Nicht selten kommt es dann auch vor, dass Vermieter, nachdem sie das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs gekündigt und die Immobilie bezogen haben, dort nach kurzer Zeit auch wieder ausziehen. Mieter fühlen sich in solchen Fällen regelmäßig betrogen und halten die Kündigung für unwirksam.

Hieraus resultieren nicht selten Schadensersatzforderungen des Mieters, der seine mit dem Umzug verbundenen Kosten ersetzt bekommen möchte. Dieses Verlangen ist jedoch nicht immer berechtigt. Eine grundsätzliche Verpflichtung des Vermieters, die gekündigte Wohnung eine bestimmte Zeit zu nutzen, gibt es nämlich nicht.

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters wegen nur kurzer Nutzungsdauer unwirksam ist und wann diese keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung hat, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Als Makler sollten Sie sich der Problematik bewusst sein, damit Sie zum einen Ihren Auftraggeber über die möglichen Risiken informieren und zum anderen auch Ihr eigenes unternehmerisches Risiko abschätzen können.

Im heutigen BLOG Beitrag wollen wir uns dieser Frage ausführlich widmen und geben Ihnen die Antworten anhand von 3 Fallbeispielen.  Bleiben Sie gespannt, bis gleich!

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