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Die Fortbildungspflicht / Informationspflicht für Makler geht in die 2. Runde #320

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Seit dem 01.08.2018 gilt die Fortbildungspflicht für Immobilienmakler. Der Sachkundenachweis ist im Koalitionsvertrag beschlossen, ein 1. Referentenentwurf gibt es aber bis jetzt noch nicht. Bis Ende 2023 muss die gesetzliche Fortbildungspflicht wieder erbracht werden. Ein großer Teil der Immobilienmakler war bereits zum Zeitpunkt der Einführung des neues Gesetzes aktiv. Damit ist es sehr einfach, den 3-jährigen Turnus für 20 Stunden Fortbildung im Kalender festzuhalten.

Turnus 1 – 2018, 2019, 2020 – spätestens 31.12.2020

Turnus 2 – 2021, 2022, 2023 – spätestens 31.12.2023

usw.

Die Erfahrungswerte, die wir in den letzten Jahren gemacht haben, wie sehr erfolgreiche Makler die Fort- und Informationspflicht für mehr Umsatz genutzt haben, werden wir in diesem Videobeitrag erklären. Trotz der vielen Herausforderungen, die man in der Branche seit Jahren zu bewältigen hat, wie z.B. die Pandemie oder die Zinssteigerungen, haben es sehr viel Makler geschafft, Ihr Umsätze zu steigern. Andere Makler haben inzwischen die Branche verlassen.

Auf die Zusammenhänge von Erfolg, Misserfolg, Aus- und Weiterbildung und der Fortbildungspflicht gehen wir in diesem Videobeitrag ebenso kurz ein.



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