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Die häufigsten Fehler bei der Wohnflächenberechnung #128

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Ein typischer Hinweis bei einer Objektanzeige ist wie folgt:

Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

Trotz dieser Angabe in einem Exposé kann man sich als ausgebildeter Immobilienmakler (seit dem 01.08.2018 besteht sogar bereits die Fortbildungspflicht) nicht von einem Haftungsrisiko befreien. Bei der Vermittlung einer Wohnung spielt die richtige Angabe der Wohnfläche eine besonders wichtige Rolle, hier sollten keine Fehler gemacht werden, da diese die Grundlage für die Berechnung des Kaufpreis ist.

In diesem VideoBlog erklären wir den Unterschied zwischen der

  • Wohnflächenverordnung und der
  • DIN 277

Das Wissen darüber, welche Flächen tatsächlich zur Wohnfläche gezählt werden, kann bei einem Orttermin mit einem
Immobilienverkäufer oder mit Kauf-/Mietinteressenten genau den Unterschied ausmachen, ob Sie als fachlich Kompetent akzeptiert werden. Bei der Immobilienakquise kann es den Unterschied ausmachen ob Sie einen neuen Maklerauftrag abschließen können oder nicht.  

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