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Die Makler­provision – Die Grundlagen des wirksamen Anspruches #200

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So manche gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Maklern und ihren Kunden hat ihre Ursache in völlig falschen Vorstellungen über die Voraussetzungen des Provisionsanspruchs. Solche Prozesse sind für Makler und Kunden gleichermaßen belastend: der Makler muss in der Regel bis zur Rechtskraft des Urteils auf sein Geld warten, der Kunde wird nach Rechtskraft des Urteils nicht nur mit der Maklerprovision und den aufgelaufenen Verzugszinsen belastet, sondern auch mit erheblichen Prozesskosten.

Es zeigen sich oft stereotype Einwände gegen die Provision, die bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung völlig chancenlos sind. Nicht selten erfolgen solche völlig unbegründeten Einwände auch dann, wenn der Maklerkunde bereits anwaltlich vertreten ist.

Hinzu kommt noch der Reputationsverlust, das heißt selbst, wenn Sie als Makler den Prozess für sich entscheiden können, verlieren Sie an Reputation. Denn in den meisten Fällen wird die Verlierer Partei den Sachverhalt nach Außen interpretationsfähig kommunizieren.

Dieser BLOG Beitrag soll Ihnen die Grundlagen des wirksamen Provisionsanspruches anschaulich weiterreichen und dazu beitragen, dass völlig überflüssige Rechtsstreitigkeiten zwischen Maklern und Kunden von vornherein vermieden werden können. Wir wollen damit bewirken, dass Sie nicht erst hinterher schlauer sind...! Die einzige Post, die nach erfolgter Beurkundung kommen wird, ist dann nicht die von motivierten Juristen, sondern von hochzufriedenen Kunden mit deren Empfehlungsschreiben.

Viel Spaß beim Schauen und Umsetzen!

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