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Als Immobilienmakler sollten Sie auch die Klaviatur der Wertermittlung bedienen können. Wer derzeit eine solche Wertermittlung durchführen möchte, findet derzeit Vorgaben dazu in sechs Regelungswerken. Die derzeit noch gültige ImmoWertV 2010 ist nur eines dieser Regelwerke, neben der Bodenwert-, der Sachwert-, der Vergleichswert- und der Ertragswertrichtlinie sowie der Wertermittlungsrichtlinie 2006. Für eine bessere Übersicht und Anwenderfreundlichkeit wurden diese sechs Regelungswerke nun neu geordnet und zu zwei neuen Regelungswerken zusammengelegt worden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Wertermittlung bundeseinheitlich nach den gleichen Grundsätzen erfolgt. Die neuen zwei Regelungswerke heißen ImmoWertV 2021 und ImmoWertA. Beide neuen Regelungswerke für die Immobilienwert-ermittlung sollten eigentlich am 1. Januar 2021 wirksam werden. Der geplante Start wurde nun aber auf die erste Jahreshälfte 2021 verschoben. In diesem Sonder BLOG Beitrag erfahren Sie bereits heute etwas zur Historie der Wertermittlung in Deutschland, die derzeit noch gültige ImmoWertV 2010 und ein Ausblick zu den kommenden Veränderungen der neuen ImmoWertV 2021, die beschlossen ist und kommen wird. Was ändert sich und welche Auswirkungen hat das auf Ihre zukünftigen Wertermittlungen, viel Spass beim Schauen!