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Die neue Makler­provision – Was hat sich seit dem 23.12.2020 geändert? #194

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Als Immobilienmakler sollten Sie die aktuellen Gesetzesänderungen nicht nur kennen sondern vor allen Dingen auch verstehen, wie diese in der täglichen Praxis angewandt werden. Eine wichtige und epochale Änderung ist nun mit der Neuregelung der Maklerprovision entstanden. Ab dem 23.12.2020 gilt es diese anzuwenden.

In diesem BLOG Beitrag erfahren Sie, welche Immobilienarten davon betroffen sind und was es mit den neuen (Makler) Paragraphen 656a – 656d auf sich hat, welche entscheidenden Unterschiede zwischen den Paragraphen §656c und 656d bestehen und welche Auswirkungen diese auf Ihre neu zu schließenden Verkaufsaufträge haben. Wer zahlt nun die Provision, kann ich weiterhin mit reiner Außenprovision verkaufen oder gilt nun die reine Innenprovision und vor allen Dingen wann kann diese fällig gestellt werden?

Praktische Fall Beispiele erklären Ihnen anschaulich die Antworten darauf und wie Sie damit in Ihrer täglichen Praxis umgehen können, um auch zukünftig keine Provisionsverluste zu erleiden.

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