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Teilungsversteigerung – was ist dabei zu beachten? #134

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Der Kontakt zu einem Mitglied einer Erbengemeinschaft kann als Immobilienmakler eine Chance aber auch ein Risiko darstellen. Wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht bei dem nur ein Erbe Interesse an dem Verkauf hat alles anderen Erben aber nicht, dann muss man sehr überlegt vorgehen.

In diesem VideoBlog erfahren Sie was genaue eine Teilungsversteigerung bedeutet und welche Fallstricke für einen Makler damit verbunden sind. Das Potential dafür liegt in Deutschlands pro Jahr zwischen 2.000 und 3.000 Teilungsversteigerungen. Neben den Erbauseinandersetzungen kann eine Teilungsversteigerung allerdings auch bei Ehestreitigkeiten, die letzte Option für den Verkauf einer Immobilie sein.

Die Teilungsversteigerung ähnelt der Zwangsversteigerung hat aber einen wesentlichen Unterschied. Bei der Zwangsversteigerung ist die Ursache eine finanzielle Not des Eigentümers, der seine finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Der Antrag zur Zwangsversteigerung wird hier vom Gläubiger (z.B. Bank) gestellt. Bei der Teilungsversteigerung stellt z.B. einer von mehreren Miteigentümern den Antrag, weil sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann.

Eine gütliche Einigung ist für alle Beteiligten in der Regel immer der bessere Weg und genau hier kann man als Immobilienmakler Mehrwerte liefern, wenn man die Zusammenhänge und Besonderheiten einer Teilungsversteigerung kennt.

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