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Fallstrick Sozialversicherungspflicht in der Selbstständigkeit #117

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Es ist ein Fass ohne Boden. Gesetzliche Vorgabe, ob DSGVO, Widerrufsbelehrung, Preisangabenverordnung (PAngV) oder die Einführung des Bestellerprinzip, als Immobilienmakler muss man in der Praxis auf sehr viele Dinge achten. Aber auch dann, wenn man alles richtig gemacht und jahrelang nachhaltig Provisionsumsätze erzielt hat lauert immer noch eine große Gefahr.

Als selbstständiger Immobilienmakler sollte man unbedingt wissen ob man sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.
Allgemein betrachtet fallen folgende Beschäftige nicht unter die Sozialversicherungspflicht.

  • hauptberufliche Selbstständige
  • nebenberuflich Selbstständige (Aufwand/Zeit/Einkommen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter (Höhe der Beteiligung)

Die Schlussfolgerung dass man als Makler in die Gruppe der „hauptberuflich Selbstständige“ fällt liegt nahe allerdings gibt es hier eine weitere Unterscheidung, die dazu führen kann dass man z.B. auch Rentenversicherungspflichtig ist. In diesem VideoBlog Beitrag erhalten Sie dazu grundlegende Informationen.

Wir weisen auch auf weitere Fallstricke hin, die in der Praxis häufig auftreten und zu bösen Überraschungen führen kann.

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