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Fortbildungs­pflicht - was wird bei Zertifikats­bestätigung häufig verkehrt gemacht

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Früher gab es keine Ausbildungspflicht für Makler, wodurch sich jedermann als Makler registrieren lassen und Immobilien nach eigenem Wissen und Gewissen verkaufen, verwalten und bewerben konnte. Dies führte zu einer Flut von Klagen von Mietern und Käufern, die sich aufgrund falscher Beratung, verschwiegener Mängel oder missverständlicher Aussagen getäuscht fühlten.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Makler- und Bauträgerverordnung eine Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter eingeführt. Seit Anfang 2018 sind Makler nun zur Weiterbildung verpflichtet. Die Verordnung legt fest, dass Makler alle drei Jahre mindestens 20 Stunden für Fortbildungsmaßnahmen aufwenden müssen.

In diesem Beitrag möchten wir näher darauf eingehen, welche Themen innerhalb der Fortbildungspflicht für Makler und Hausverwalter relevant sind und somit, wie Sie Ihren rechtlich anerkannten Nachweis generieren können. Wir gehen auch auf die Fehler bei der Übermittlung des Nachweises ein.

Bleiben Sie gespannt, bis gleich!

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