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Fortbildungs­pflicht (2.5. MaBV) - Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen Blog #104

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Muss man als Immobilienmakler einen Bauplan oder eine Baubeschreibung lesen und verstehen können? Nicht zwingend, allerdings kann es wieder genau den Unterschied zu einem Mitbewerber herstellen, wenn es daraum geht einen Privatverkäufer für sich zu gewinnen und den Abschluss eines Makleralleinauftrags herbeizuführen.

In der MaBV ist unter Punkt 2.5 der „Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen“ zusätzlich als mögliches Fachthema aufgeführt zur Erfüllung der Fortbildungspflicht. In diesem VideoBlog werden wir Ihnen eine Punkte aufführen die in diesem Zusammenhang relevant sind, wie z.B.

  • Einreichplan
  • Gebräuchliche Maßstäbe
  • Abkürzungen von Abgas-/Heizungsanlagen
  • Inhalte von Baubeschreibungen

Das Wissen zu den aufgeführten Punkten ist bei der Immobilien Akquise wie auch beim Immobilien Verkauf sehr nützlich, damit Sie sich als Profimakler positionieren können. Der schöne Nebeneffekt ist dass Sie schneller Vertrauen aufzubauen können und mehr Empfehlungsgeschäfte erhalten und am Ende mehr Makleraufträge abschließen.

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