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Fortbildungs­pflicht (3.1.1 MaBV) - Allgemeines Vertragsrecht Blog #106

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Die Fortbildungspflicht ermöglicht Immobilienmaklern aus einer Vielzahl von Themengebieten auszuwählen. Mit welchen fachlichen Themen man die vorgeschriebenen 20 Stunden Fortbildungsnachweise erfüllt, ist freigestellt. Das Fachthema aus der MaBV, in das wir heute einen Einblick geben, ist das „Allgemeine Vertragsrecht“ .

Das allgemeine Vertragsrecht ist die Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, die sich mit Verträgen und Vertragstypen aller Arten und den Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern befassen. Neben den klassischen Vertragstypen wie z.B.

  • Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Darlehensvertrag
  • etc.

existieren spezielle Vertragsarten, die nicht explizit gesetzlich geregelt sind, wie z.B. der Leasingvertrag oder auch der Maklervertrag. In der Praxis führen z.B. unzulässige Klauseln im Maklervertrag immer wieder dazu, dass der Provisionsanspruch verloren geht. Mit dem Wissen über das Vertragsrecht lässt sich das Risiko deutlich minimieren. Erfahren Sie in diesem VideoBlog welche 4 Voraussetzungen zwingend gegeben sein müssen, dass überhaupt ein
Provisionsanspruch entsteht.

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