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Fortbildungs­pflicht (3.1.4. MaBV) Grundstückskaufvertragsrecht Blog #110

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Als Immobilienmakler ist das Wissen über den Grundstückskaufvertrag elementar wichtig. Obwohl ein Kaufvertrag (Immobilie) nur durch einen Notar beurkundet werden darf (§311b Abs. 1 BGB in Verbindung mit §128 BGB) ist es als Makler sehr hilfreich die Inhalte genau zu kennen.

Für die Fortbildungspflicht sieht deshalb auch die MaBV genau dieses Thema als Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit vor.

In diesem VideoBlog geben wir einen Einblick, wie man das theoretische Wissen eines Kaufvertrag in der Praxis im Kundendialog einsetzen kann. Verkäufer und Käufer erkennen dabei sehr schnell, dass Sie in guten Händen sind und das führt u.a. auch dazu, dass am Ende einer Transaktion die Zahlung der Maklerprovision mit keinem schlechten Gefühl einhergeht.

Welche Aufgaben nach der Unterschrift des Kaufvertrags der Notar übernimmt, erläutern wir in diesem VideoBlog ebenso. Diese Information kann man im Vorfeld ebenso seinen Kunden vermitteln, damit sich diese vor dem tatsächlichen Notartermin ruhig zurücklehnen können, da Sie bereits schon im Vorfeld alle wichtigen Informationen kennen.

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