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Fortbildungs­pflicht 3.2 MaBV - Grundbuch­recht Blog #100

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In den nächsten Wochen stellen wir Ihnen eine Auswahl an Fachthemen vor, die alle für die Fortbildungspflicht, die seit dem 01.08.2018 für alle Immobilienmakler verpflichtend ist, geeignet sind.

Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren stetig gestiegen und der Kauf einer Immobilie stellt für viele Familien eine große Herausforderung dar. Als Immobilienmakler kann man in diesem Zusammenhang einen großen Mehrwert liefern, wenn man Kaufinteressenten auf staatlich geförderte Immobilienfinanzierungen hinweist.

In diesem VideoBlog informieren wir über

  • das Wohn-Riester Modell und
  • das Baukindergeld

Das Wohn-Riester Modell ermöglicht bis zu 2.100€ an Sparraten oder Tilgungszahlungen im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Das Baukindergeld entspricht einem Zuschuss von z.B. 1.200€ pro Jahr für eine Familie mit 1 Kind.

Die Voraussetzungen damit eine Familie diese staatlichen Förderungen in Anspruch nehmen kann sind unterschiedlich. Die Nachteile speziell für die Wohn-Riester Unterstützung sollte man genau kennen, damit man bei einem Dialog mit einem Kaufinteressenten bereits kompetente Aussagen treffen kann.

Die Praxis zeigt, dass Kunden solche Informationen sehr zu schätzen wissen. Als Makler kann man sich mit diesem Wissen deutlich vom Mitbewerber unterscheiden und die Grundlage legen damit langfristig mehr Empfehlungsgeschäfte zu generieren.

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