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Fortbildungs­pflicht (3.5.MaBV) Zweck­ent­fremdungs­recht Blog #111

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"Trotz steigender Baugenehmigungszahlen ist ein Ende der Wohnungsknappheit nicht absehbar", sagte der Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Andreas Ibel. (Quelle: Spiegel Online 20.11.2019). Seit vielen Jahren ist der Politik daran gelegen Wohnraum zu schaffen allerdings ist das Problem bis heute noch nicht gelöst.

Eine der Maßnahmen mit dem Versuch Wohnraum zu schaffen ist das „Gesetz gegen Zweckentfremdung“. Dieses Thematik ist auch in der MaBV als Aus- und Weiterbildungsthema aufgeführt, als Grundlage zur Erfüllung der Fortbildungspflicht.

In diesem VideoBlog geben wir einen Einblick welche konkreten Ziele mit dem Zweckentfremdungsrecht verfolgt werden. Auch als Immobilienmakler ist man direkt von den Auswirkungen betroffen.

Erfahren Sie welche Pflichten Sie als Makler in der Praxis haben und mit welchem Bußgeld Sie rechnen müssen, wenn Sie die Vorgaben nicht erfüllen. Weiterhin werden Sie erfahren welche Bundesländer bisher ein “Gesetz gegen Zweckentfremdung“ erlassen haben.

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