• BLOG
  • Blogeintrag
  • Fortbildungs­pflicht (3.8.4. MaBV) Energie­einspar­verordnung Blog #108

Fortbildungs­pflicht (3.8.4. MaBV) Energie­einspar­verordnung Blog #108

-

Als Makler muss man sich in der Praxis zwangsweise mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) auseinandersetzen. Die Grundintention der EnEV ist das Erreichen der energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050.

Aus diesem Grund sieht die MaBV ebenfalls vor sich in diesem Bereich weiterzubilden als Grundlage zur Erfüllung der Fortbildungspflicht.

In diesem VideoBlog geben wir Einblick in das „GebäudeEnergieGesetz GEG“, das Aufgrund der EU-Gebäuderichtlinie (2010) ausgelöst worden ist. Hierbei geht es um die Zusammenführung von

  • Energieeinsparungsgesetz
  • Energieeinsparverordnung
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Bei der Akquise sowie beim Verkauf von Immobilien kann man sich mit dem Wissen als Profimakler positionieren und damit die Grundlage legen mehr Makleraufträge abzuschließen und schneller Kaufentscheidungen herbeizuführen. Das gelingt u.a. damit, dass man in mit einigen fachlichen Aussagen, schneller das Vertrauen der Kunden gewinnen kann. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn es um die Preisfindung einer Immobilie geht.

Zurück