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Fortbildungs­pflicht (3.7 MaBV) Makler- und Bauträger­verordnung Blog #114

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Mit der Einführung der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler hat die Makler- und Bauträgerverordnung an Bedeutung gewonnen. Der Schutz von Verbrauchern steht dabei im Vordergrund. Zwei Bereiche sind dabei hervorzuheben.

  • der Abschluss eines Bauträgervertrags
  • die Vermittlung von Immobilien    

Beim Abschluss eines Bauträgervertrags soll der Kunde vor der missbräuchlichen Verwendung der Gelder durch den Unternehmer geschützt werden. Zum anderen soll der Kunde der eine Immobilie über einen Makler verkauft oder erwirbt, die Möglichkeit erhalten sich über dessen berufsspezifischen Qualifikationen informieren zu können.

Aufgrund der Erweiterung der MaBV (§11 und §15) und der Bedeutung für die Maklerpraxis ist dieser Punkt auch als Ausbildungsmaßnahme, für die Erfüllung der Fortbildungspflicht, in der Themenauswahl mit aufgenommen. In diesem VideoBlog erhalten Sie einen Einblick in die gesetzlichen Vorgaben, die besonders bei der Vermittlung von Neubauobjekten sehr wichtig ist.  

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