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Fortbildungs­pflicht (4.1.2 MaBV) Unzulässige Werbung VideoBlog #115

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Als Immobilienmakler kann es tagtäglich ein böses Erwachen geben, wenn man aus dem Nichts heraus eine Abmahnung erhält. Hierbei sind die Abmahngründe sehr vielfältig, wie z.B.

  • ein unvollständiges Impressum
  • Datenschutzverstöße
  • Verwendung rechtswidriger AGB-Klauseln
  • irreführende Werbung
  • falsche Alleinstellungsbehauptungen

Die Grundlage solcher Abmahnungen ist das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das Mitbewerber sowie die Verbraucher vor einer unfairen Wettbewerbsverzerrung schützen soll. Durch die am 08. Juli 2004 in Kraft getretene Neufassung wurde das UWG erstmals grundlegend reformiert, mit Änderungen und elementaren Auswirkungen für die Immobilienbranche. In diesem VideoBlog zeigen wir Anhand von Beispielen, wie schnell man in der Praxis Fehler machen kann die fatale Folgen haben können. Im Rahmen der Fortbildungspflicht für Immobilienmakler wurde das Thema „Unzulässig Werbung“ auch in den Katalog der Ausbildungsmaßnahmen aufgenommen. Wenn Sie sich entscheiden in diesem Bereich weiterzubilden, können Sie damit auch einen Fortbildungsnachweis erhalten.

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