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Muss man als Makler auf die Spekulationssteuer hinweisen? - Blog #91

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Die gesetzliche Grundlage für diese "Spekulationssteuer" liefert § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bezogen auf den Immobilienverkauf (privates Veräußerungsgeschäften) gilt folgender Grundsatz: Wir eine Immobilie verkauft ist der Vorgang steuerlich grundsätzlich nicht relevant.
 
Es gelten allerdings strikte Vorgaben, wie z.B., wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung einer Immobilie nicht mehr als zehn Jahre betrug.
 
Das mit stellen sich in der Praxis viele elementar wichtige Fragestellungen.
  • entstehen tatsächlich Steuerzahlungen, da es viele Ausnahmeregelungen gibt?
  • wie genau berechnet sich die Spekulationssteuer und wie hoch wäre diese bei einem Verkauf
  • ist der Verkauf zum Zeitpunkt X sinnvoll?
  • wie kann ein Immobilieneigentümer die Steuerzahlung umgehen?  
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Antworten man als Immobilienmakler geben kann oder muss? Ist die Auskunft über eine mögliche Spekulationssteuer eine Nebenpflicht?   
 
In diesem Videoblog erhalten Sie genau auf diese Fragen die Antworten und erfahren, wie Sie das Wissen nutzen können mehr Immobilienumsätze zu erzielen.

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