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Objektaufnahme mit Bauschäden und/oder Schimmel – wie geht man damit um? #127

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Wie bewertet man eine Immobilie mit offensichtlichen Bauschäden? Die Grundlage sollte immer einer professionelle Wertermittlung sein. Diese bildet aber nur die Alterswertminderung aufgrund von Verschleiß, Abnutzung, Verbrauch oder aufgrund von Alterungsvorgängen ab. Wenn Sie als Immobilienmakler bei einer Ortsbegehung allerdings z.B. einer der folgenden Probleme feststellen, müssen Sie diese Schäden anders bewerten.

  • Feuchtigkeit im Keller, Fassade, Dach- oder Wohnbereich
  • Risse in der Wand
  • Schäden an Fassaden
  • Schäden beim Wärmedämm-Verbundsystem
  • Schädlingsbefall

Auch wenn die Klausel „Gekauft wie gesehen“, oder „Gekauft wie es steht und liegt“ Bestandteil des Kaufvertrages ist und das zum Ausschluss der Gewährleistung führt, muss man sich mit dieser Situation auseinandersetzen. Wir behandeln in diesem VideoBlog genau diese Ausgangssituation. Damit sich ein Kunde trotz offensichtlicher Mängel für den Kauf einer Immobilie entscheidet, werden viele Fragen zu beantworten sein. Wie Sie damit als Makler am besten umgehen und

wie eine Vermittlung solch einer Immobilie trotzdem möglich ist erklären wir anhand von unseren langjährigen Erfahrungswerten aus der Praxis.

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