Fortbildungspflicht Telemediengesetz (MaBV 3.8.2) #143

-

Der Blog Beitrag behandelt das Thema Telemediengesetz. Als Immobilienmakler lauern in der Praxis immer wieder Gefahren die u.a. zu einer Abmahnung führen können. Die Problematik besteht bereits seit dem Jahr 2006. Der Bundesgerichtshof hat damals entschieden, dass allein eine Verletzung relevanter Gesetze einen Wettbewerbsverstoß bedeuten kann (insbesondere § 5 TMG und § 55 RStV), wenn diese Gesetze verbraucherschützenden Charakter haben oder im Interesse der Marktteilnehmer für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen sollen.  

Welche Bedeutung die Entscheidung des Bundesgerichtshof hat sowie eine Übersicht der Inhalte des TMG,
behandeln wir in diesem Blogbeitrag, dazu gehören:

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Verantwortlichkeit
  • Datenschutz
  • Bußgeldvorschriften
  • Zulassungsfreiheit und Informationspflichten

Der Aufwand alle Vorschriften umzusetzen ist überschaubar. Machen Sie sich mit den Inhalten des TMG vertraut, damit Sie für die Zukunft sicherstellen, dass Sie nicht für Abmahnungen angreifbar sind.

Zurück