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Reine Innenprovision oder doch 50/50 – Die Vor- und Nachteile gegenübergestellt #276

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Am 12. Juni 2020 wurde das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser von der Bundesregierung verabschiedet. Ab Inkrafttreten des Gesetzes am 23.12.2020 hat die Partei, die den Makler beim Immobilienverkauf beauftragt hat (meist der Verkäufer), mindestens 50 Prozent der Maklerkosten zu tragen.

Der Verkäufer darf also maximal die Hälfte der Maklerkosten auf den Käufer umlegen. Auf diese Weise sollen Immobilienkäufer entlastet werden.

In der Vergangenheit wurde die Maklerprovision je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt: Während in einigen Bundesländern der Käufer die Provision allein tragen musste, war in anderen Bundesländern bereits eine Teilung üblich oder der Verkäufer zahlte sie komplett alleine. Die neue Regelung vereinheitlicht nun die Provisionsregelung bundesweit und soll damit klare Bedingungen für Käufer und Verkäufer schaffen.

Doch welches Provisionsmodell ist denn nun das sinnvollste? Die Split Provision oder doch die reine Innenprovision. Diese Frage wird von der Maklerbranche seit Einführung des neuen Gesetzes umso mehr diskutiert!

Im heutigen BLOG Beitrag  wollen wir uns dieser Frage ausführlich widmen und geben Ihnen die Antworten aus unserem mittlerweile fast 30 jährigen Erfahrungsschatz. Bleiben Sie gespannt, bis gleich!

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