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Früher unterlag der Makler keiner Ausbildungspflicht, so konnte sich jedermann als Makler registrieren lassen und nach eigenem Wissen und Gewissen Immobilien verkaufen, verwalten und bewerben. Die Gerichte waren vollgestopft mit Klagen von Mietern und Käufern, die sich auf Grund von falscher Beratung, verschwiegenen Mängeln oder missverständlichen Aussagen getäuscht fühlen.
Um diesem Phänomen entgegenzuwirken hat die Makler- und Bauträgerverordnung eine Fortbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter eingeführt.
Seit Beginn des Jahres 2018, sind Makler zur Weiterbildung verpflichtet. Die Makler- und Bauträgerverordnung schreibt einen maximalen Zeitaufwand von 20 Stunden, innerhalb von drei Jahren, zur Fortbildung für Immobilienmakler vor.
Ende diesen Jahres schließt sich auch schon wieder ein Turnus, für viele der erste, zur Dokumentation der Fortbildungspflicht und es ist auch nicht verwunderlich, dass der eine oder andere Makler dabei sein Zeitgefühl hinterfragt und sich wundert, dass es schon wieder soweit ist.
Heute möchten wir vor allen Dingen die Makler ansprechen, die im Jahre 2022 begonnen haben und bis Ende des Jahres noch Zeitpuffer besitzen müssen, um ihrer aller ersten Fortbildungspflicht-Dokumentation nachzukommen. Desweiteren möchten wir Ihnen für den kommenden Turnus in 2027 eine wichtige Hilfestellung weiterreichen, die das Ganze für die Zukunft entspannter angehen lässt.
Viel Spaß beim Nutzen!