Unwirksamkeit der AGB #164

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AGB auf der Homepage und/oder im Maklervertrag? Fallstricke lauern leider fast überall. Was kann, darf, soll, muss man in die AGB aufnehmen. Welche Klauseln sind hilfreich, welche Klauseln eher hinderlich? Welche Formulierungen sind unwirksam, welche abmahnfähig?

Als Makler möchte man viel lieber den Focus auf das Vermitteln von Immobilien legen. Die rechtlichen Vorschriften darf man allerdings nicht außer acht lassen sonst droht ein möglicher Provisionsverlust, eine Abmahnung und Prozesskosten, wenn man sich gegen Vorwürfe wehren möchte. So weit sollte es erst gar nicht kommen. In diesem Blog Beitrag behandeln wir den § 307 BGB (Generalklausel zur Inhaltskontrolle).

Anhand eines Beispiels erklären wir, welche Vereinbarung Sie in einem Maklervertrag nicht vereinbaren dürfen. In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, die ohne große Schwierigkeiten hätten vermieden werden können, wenn das notwendige Wissen über AGB vorhanden gewesen wäre. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich immer wieder mit diesem Thema kurz auseinander zu setzen, damit
Sie nicht in eine unangenehme Situation geraten.

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