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Warum man vor dem Bestellerprinzip für Kaufimmobilien keine Angst haben muss #125

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Die Immobilienbranche kommt nicht zur Ruhe. Seit Jahren führen Gesetzesänderungen immer wieder zu Verunsicherungen und erheblich zeitlichen Mehraufwänden, wie z.B. bei der Einführung der Widerrufsbelehrung, der DSGVO oder dem Bestellerprinzip bei der Vermietung.

Sollte das Bestellerprinzip für den Verkauf in den nächsten Jahren zum Gesetz werden, ist wie auch bei

der Einführung des Bestellerprinzip bei der Vermietung eine Marktstörung zu erwarten. Besonders in den Bundesländern in denen Immobilienmakler bisher ausschließlich mit einer Käuferprovision arbeiten, wie z.B. in Hessen oder Berlin.

Im Internationalen Vergleich, wie z.B. in der USU, Frankreich, Schweden oder der Niederlande, werden Makleraufträge bereits heute schon ausschließlich mit Innenprovision abgeschlossen. Man müsste davon ausgehen, dass dies zum Maklersterben geführt hat, genau das Gegenteil ist der Fall. In der USA ist die Anzahl der Makler in den letzten Jahren um 6% gestiegen, auf 1.3 Millionen Immobilienmakler.

In diesem VideoBlog beleuchten wir diesen Sachverhalt und erklären warum man als Makler vor einer möglichen Umstellung keine Angst haben muss. Bereits heute , noch vor einer möglichen Umstellung, kann man sich mit der Umsetzung einer reinen Innenprovision, beim Abschluss eines Maklerauftrags, auseinandersetzen. Unsere Erfahrungswerte gegeben wir Ihnen gerne weiter.  

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