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Welches neue Geschäftsmodell stellt für Makler­unternehmen eine Gefahr dar? #211

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Die Immobilienbranche ist seit vielen Jahren mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Viele gesetzliche Vorgaben, wie z.B. die Widerrufsbelehrung, das Bestellerprinzip, die DSGVO, die Fortbildungspflicht oder das neue Gesetz zur Teilung der Maklerprovision, das am 23.12.2020 in Kraft getreten ist, sind in der Praxis umzusetzen.

Dies sind allerdings nicht die einzigen Veränderungen. Neue Geschäftsmodelle sowie neue Firmen kommen auf den Markt - alle mit dem gleichen Ziel: Neue Möglichkeiten für Endkunden anzubieten, wie man Immobilien kaufen oder mieten kann. Diesen Veränderungen muss man sich als Immobilienmakler stellen und die beste Art und Weise dies zu tun ist, diese neuen Optionen, die Kunden bereits heute haben oder auch in der Zukunft haben werden, genau zu kennen. In diesem Blogbeitrag stellen wir ein Geschäftsmodell vor, das für viele Immobilienverkäufer augenscheinlich sehr interessant sein kann.

Inwieweit diese neuen Geschäftsmodelle dazu führen können, dass die Zusammenarbeit von Immobilienverkäufern mit einem klassischen Immobilienmakler nicht mehr notwendig  sein wird, behandeln wir in diesem Blogbeitrag ebenso.

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